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Versorgung mit preiswertem Wohnraum
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Lebenslanges garantiertes Wohnrecht
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Miteigentümer der Genossenschaft durch eingezahlte Geschäftsanteile
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Mitbestimmungsrecht
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keine Spekulation mit Wohnungen
Wohnungsgenossenschaften sind Unternehmen, die Wohnungen für die Genossenschaftsmitglieder bauen und bewirtschaften.
Deren Aufgabe besteht darin, durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb die Wohnungsversorgung der Genossenschaftsmitglieder
technisch,
rechtlich und
wirtschaftlich
zu ermöglichen bzw. zu verbessern.
Die menschlichen und sozialen Werte, die über das reine Wohnen hinausgehen, machen eine funktionierende Genossenschaft aus.
Mitspracherecht,
Dauerwohnrecht und
ein Nutzungsentgelt,
was nicht auf Grundlage von Gewinnerzielungsabsichten kalkuliert wird, runden das Bild ab.
Anders als reine Wirtschaftsbetriebe verfolgen Genossenschaften besonders auch grundlegende Werte, wie
Selbsthilfe,
Selbst- und Sozialverantwortung,
Gleichheit,
Solidarität,
Erlichkeit und Offenheit.
Durch die Zeichnung der Geschäftsanteile erwirbt man die Mitgliedschaft an der Wohnungsgenossenschaft und ist somit gewissermaßen „Mieter im eigenen Haus".
Durch die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft sichert man sich lebenslanges Wohnrecht.
Durch die Zeichnung von Geschäftsanteilen erwirbt man den Mitgliederstatus und dadurch eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
Diese Einzahlung stellt einerseits den Haftungsrahmen, andererseits den Anspruch bei Austritt des Mitgliedes dar.
Das Genossenschaftsmitglied kann seine Mitgliedschaft jederzeit kündigen und erhält seinen Geschäftsanteil nach Ablauf der Kündigungsfrist und der Feststellung der Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres durch die Mitgliederversammlung zurück.
Die Beteiligung an der Wohnungsgenossenschaft in Form der Genossenschaftsanteile ist vererb- und übertragbar.